Mit jeder Spende für die Stiftung Lichtblick machen Sie unsere Gesellschaft ein wenig besser. Ganz gleich, ob Sie kleine oder große Beträge, einmalig oder regelmäßig spenden: jeder Beitrag ist willkommen.
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Die Stiftung Lichtblick ist nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Dresden-Süd, StNr.: 203/142/08359, vom 04.08.2023 wegen Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Wir bestätigen, dass es sich bei Ihrer Zuwendung um eine Spende handelt und diese entsprechend unserer Satzung nur zur Förderung mildtätiger und als besonders Förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird und dass der bezeichnete gemeinnützige Zweck nach §10b EstG steuerbegünstigt ist.
Die Stiftung Lichtblick unterliegt gemäß dem Sächsischen Stiftungsgesetz der Stiftungsaufsicht durch die Landesdirektion Dresden und ist nach dem Sächsischen Stiftungsgesetz verpflichtet, gegenüber der Stiftungsbehörde innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres einen Nachweis über die Erfüllung des Stiftungszwecks, die wertmäßige Erhaltung des gebundenen Stiftungsvermögens und die satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel zu erbringen.